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Wohneigentums-
verwaltung


Sachgerechte Verwaltung

Die Grundleistungen unserer Wohneigentumsverwaltung sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Durch diese Leistungen erfüllen wir unsere gesetzlichen Aufgaben nach §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG.

Wohneigentumsverwaltung

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Grundleistungen:

Wirtschaftsplan

Jahresabrechnung
  • Jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel
  • Entwicklung der Instandhaltungsrücklage und Beiseitelegen der Instandhaltungsrücklage
  • Status-Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie über die Kontenstände der Gemeinschaft zu Beginn und zum Ende des Abrechnungsjahrs
  • Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung
Eigentümerversammlung
  • Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs
  • Vorsitz und Niederschrift: Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse
  • Führt Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG

Aufstellung und Durchführung der Hausordnung

Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
  • Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Gemeinschaft
  • Abschluss von Verträgen nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze einschließlich notwendiger Versicherungen für die Gemeinschaft

Geldverwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse, getrennt vom eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften; die Bank oder Sparkasse verwaltet die Konten unter dem Namen der Gemeinschaft und die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns
Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen sowie Hauswart- und Bargeldkassen

Buchführung auf der Basis eines modernen und leistungsfähigen Abrechnungsprogrammes
  • Übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung
  • Getrennt von derjenigen für andere Gemeinschaften, beinhaltet insbesondere: das Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum; Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer); Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel; Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung); Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge; das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse; das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung; die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs; das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen; das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen
  • Soweit notwendig, werden Sonderfachleute eingebunden

Abwicklung von Schadensfällen
  • Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen und Mitwirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Schadensminderung

Instandhaltung und Instandsetzung
  • Einleitung von Maßnahmen im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung
  • Schadensmeldung an die Versicherung und Abwicklung
  • Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

Neben den Grundleistungen führen wir auch allgemeine Leistungen durch, wozu beispielsweise die Führung von Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange gehört. Diese Leistungen müssen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen veranlasst werden.

Anschrift

Westendorf
Hausverwaltung und Immobilien GmbH
Lange Straße 50
18311 Ribnitz-Damgarten

Kontaktdaten

Tel: +49 3821 81562-0
Fax: +49 3821 81562-22

Mobil: +49 170 4312755 (nur im Notfall)
E-Mail: mail@westendorf-hausverwaltung.de

Telefonzeiten

Mo, Mi, Fr – 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di, Do – 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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